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EU-Maßnahmen zur Bekämpfung der Newcastle-Krankheit

Richtlinie 92/66/EWG

Zweck der Richtlinie

Die Richtlinie 92/66/EWG legt Maßnahmen zur Bekämpfung und Verhütung der Newcastle-Krankheit bei Geflügel und anderen Vögeln in der Europäischen Union fest. Ziel der Richtlinie ist es, die Ausbreitung der Krankheit zu verhindern und zu kontrollieren und die öffentliche Gesundheit und die Wirtschaft zu schützen.

Bestimmungen der Richtlinie

Die Richtlinie enthält eine Reihe von Bestimmungen, darunter: * Maßnahmen zur Überwachung und Meldung von Ausbrüchen der Newcastle-Krankheit * Anforderungen an die Biosicherheit und Hygiene in Geflügelbetrieben * Impfprogramme * Handelsbeschränkungen für Geflügel und Geflügelprodukte aus betroffenen Gebieten * Strafen für Verstöße gegen die Richtlinie

Durchsetzung der Richtlinie

Die einzelnen EU-Mitgliedstaaten sind für die Durchsetzung der Richtlinie 92/66/EWG verantwortlich. Dies umfasst die Entwicklung nationaler Bekämpfungspläne, die Überwachung der Geflügelbestände und die Einleitung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Ausbrüchen.

Bedeutung der Richtlinie

Die Richtlinie 92/66/EWG ist ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung der Newcastle-Krankheit in der Europäischen Union. Die Richtlinie hat dazu beigetragen, Ausbrüche zu reduzieren und die öffentliche Gesundheit und die Wirtschaft zu schützen. Die Richtlinie wird regelmäßig überprüft und aktualisiert, um sicherzustellen, dass sie weiterhin wirksam ist.

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