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Überwachungszone eines Geflügelpest-Ausbruchs reicht bis in den Landkreis Ansbach
Überwachungszone eines Geflügelpest-Ausbruchs reicht bis in den Landkreis Ansbach
Tierseuchenbehörde erlässt Allgemeinverfügung
Geflügelhalter müssen Schutzmaßnahmen ergreifen
Aufgrund eines Ausbruchs der Geflügelpest in einem Bestand in der Stadt Nürnberg hat das Veterinäramt der Stadt Nürnberg eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese sieht eine Überwachungszone in einem Umkreis von zehn Kilometern um den Ausbruchsbetrieb vor.
Die Überwachungszone reicht damit auch in den Landkreis Ansbach hinein. Betroffen sind die Gemeinden Bechhofen, Herrieden, Ornbau und Weihenzell. In der Überwachungszone gelten besondere Schutzmaßnahmen für Geflügelhalter.
So müssen alle Geflügelhalter ihr Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung halten. Es dürfen keine Tiere aus oder in die Überwachungszone verbracht werden. Zudem müssen alle Geflügelhalter ihre Bestände täglich auf Krankheitsanzeichen kontrollieren.
Die Allgemeinverfügung tritt am 20. Januar 2023 in Kraft und gilt bis auf Widerruf.
Weitere Informationen zur Geflügelpest und den Schutzmaßnahmen finden Sie auf der Website des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL): https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/tiergesundheit/tierseuchen/gefluegelpest/